Naturschutzgesetze

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sind die zentralen Rechtsgrundlagen für den Naturschutz in Deutschland und Bayern. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt den Schutz von Natur und Landschaft auf Bundesebene. Es definiert Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, einschließlich des Schutzes von wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume. Das Gesetz umfasst auch Regelungen zur Landschaftsplanung zum allgemeinen und besonderen Artenschutz sowie zur Einrichtung und Pflege von Schutzgebieten wie Naturschutzgebieten, Nationalparken und Biosphärenreservaten. Das Bayerische Naturschutzgesetz ergänzt das Bundesnaturschutzgesetz auf Landesebene und berücksichtigt dabei die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse Bayerns. Beide Gesetze tragen dazu bei, die biologische Vielfalt zu erhalten, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und die nachhaltige Nutzung der Natur zu fördern.

 

Zum Schutz von Umwelt und Natur gibt es viele Gesetze, die oft nicht bekannt sind, z.B. zum Heckenbrüter- und Schwalbenschutz, obwohl sie unseren Alltag betreffen. Hier ein paar Informationen der Kreisgruppe Ebersberg für Sie:

 

Artenschutz für gebäudebrütende Wildvogelarten und Fledermäuse
Artenschutz Gebäudebrüter.pdf
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Schwalbennester sind vom Gesetzgeber geschützt
Schwalbennester.pdf
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Heckenbrüterschutz Information
Heckenbrüterschutz.pdf
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Grabenräumung - Flyer des Landratsamts Ebersberg
Naturschutzrecht §39, Artenschutzrecht §§44 Abs. 1, 69 Abs. 2 und 71 BNatSchG, Fischereirecht Art 69 BayFiG
Grabenräumung.pdf
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Der §66 des Bundesnaturschutzgesetzes regelt das Vorkaufsrecht der Länder. Dieses Recht ermöglicht es den Ländern, Grundstücke zu erwerben, die in Nationalparken, Naturschutzgebieten oder anderen geschützten Gebieten liegenZiel ist es, den Naturschutz und die Landschaftspflege zu fördern. Auf Antrag können die Länder das Vorkaufsrecht auch zugunsten von Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie anerkannten Naturschutzvereinigungen ausüben. 

 

Das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ war das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte des Freistaats Bayern: Über 1,7 Millionen Wahlberechtigte hatten sich vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 in ihren Rathäusern dafür eingetragen. Das Votum der Bürgerinnen und Bürger war Ausdruck einer offenkundigen gesellschaftlichen Erwartung, den Artenschwund im Freistaat Bayern zu stoppen und die noch vorhandene Artenvielfalt konsequent zu schützen.

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Begleitgesetz zum Volksbegehren Artenvielfalt "Rettet die Bienen"
Am 17.07.2019 vom Bayerischen Landtag beschlossene Änderungen außerhalb des Bayerischen Naturschutzgesetzes
Begleitgesetz zum Volksbegehren.pdf
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Beschluss des Bayerischen Landtags vom 17.07.2019 - Maßnahmenkatalog zur Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern
Beschluss des Bayerischen Landtags.pdf
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